Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1.     Die Teilnahme an allen Programmen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

2.     Jegliche Form der Haftung des Kursleiters und seiner Assistenten ist ausgeschlossen, es sei denn der 
         Schadensfall kann auf nachgewiesenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückgeführt werden.

3.     Eine Garantie für das Erlernen und Beherrschen der Kursinhalte wird nicht gegeben.

4.     Der Kursleiter und die entsprechenden Veranstalter haben das Recht unter gewissen Umständen den Kurs   
        abzusagen und die Kursgebühr rückzuerstatten (z.B. schlechtes Wetter, Höhere Gewalt, Krankheit,
         Notfall,Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht etc.)

5.     Der Kursleiter behält sich vor, Pferde und Personen welche für andere Kursteilnehmer eine Gefahr darstellen
        können, vom Kurs auszuschließen.

6.     Alle Programme können bis zu 6 Wochen vor Beginn schriftlich storniert werden.
        Als Stornogebühr werden 50 %' des vereinbarten Honorars fällig.
        Nach Verstreichen der Stornofristen sind alle Honorare und Kursgebühren zu  100% fällig!

7.     Bei Nicht Erscheinen/ Nicht Teilnahme am gebuchten Programm/Kurs ohne vorheriges, fristgerechtes Storno, ist
        die Kursgebühr in vollem Umfang fällig.

8.     Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und körperlichen Gebrechen sein.

9.     Alle teilnehmendem Pferde müssen frei von gefährlichen Unarten (schlagen, beißen, steigen, umrennen,
        wegrennen etc.) sein.

10.   Alle teilnehmenden Pferde müssen über eine ausreichende Pferdehaftpflichtversicherung verfügen.

11.   Alle teilnehmenden Pferde müssen aktive/gültige Impfungen gegen Herpes und Influenza nachweisen.
         Hierfür ist der Equidenpass mitzubringen und unaufgefordert vorzuzeigen.

12.   Teilnehmer mit Schulpferden oder Pferden, die nicht ihr Eigentum sind, müssen eine schriftliche Erlaubnis des
       Pferdehalters vorlegen.

13.   Alle Teilnehmer müssen 18te Lebensjahr vollendet haben und für ihr Wirken und Tun während des Kurses selbst
        verantwortlich sein und im Schadensfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.

14.   Bei Teilnehmern, die das 18te Lebensjahr noch nicht erreicht haben, üben weder der Kursleiter, noch seine
         Assistenten noch die Hofeigentümer eine Aufsichtspflicht aus. Es obliegt einzig und allein den
         Erziehungsberechtigten, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen!

15.   Bei Teilnehmern, die das 18te Lebensjahr noch nicht erreicht haben, haften die Erziehungsberechtigten für alle
        durch ihre Kinder entstehenden Schäden.

16.   Alle Teilnehmer (bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten) erklären sich damit einverstanden, dass
         während des Kurses Video- und Bildaufnahmen gemacht werden, welche von den Veranstaltern und
         Dozenten frei verwendet werden dürfen.

17.   Hunde dürfen nicht zum Kurs mitgebracht werden, es sei denn dieser ist als spezieller
        "Pferd-Hund-Kurs" ausgeschrieben.

18.   Als Gerichtstand wird das Amtsgericht in 77855 Achern festgelegt.

19.   Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamtem 
        Kurs-, Geschäfts- und Sonderbedingungen.
       Ungültige Bestimmungen gelten ersetzt durch gültige Regelungen, die wirtschaftlich der der jeweils ungültigen
       Bestimmung am nächsten kommen.

Aktualisiert (Donnerstag, den 17. Februar 2011 um 12:57 Uhr)